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Pflichtpraktikum

Der Lehrplan der Höheren Lehranstalt sieht für die Zeit zwischen dem III. und dem IV. Jahrgang ein obligatorisches Ferialpraktikum vor.

Das Schuljahr endet für den III. Jahrgang am 31. Mai, für den IV. Jahrgang beginnt das neue Schuljahr am ersten Montag im Oktober.
Im Juni, Juli und August absolvieren die SchülerInnen des III. Jahrgangs ein zwölfwöchiges Pflichtpraktikum, bei dem sie in der Schule erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen erweitern und festigen.
Das Pflichtpraktikum kann entweder in Österreich oder anderen EU-Mitgliedsländern absolviert werden. Es ist somit auch eine hervorragende Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen in Fremdsprachen auszubauen.

Die Schulleitung empfiehlt, das Pflichtpratikum im Bereich Gastronomie zu absolvieren.
Die SchülerInnen des IV. Jahrgangs absolvieren im Frühjahr die Vorprüfung der Reife- und Diplomprüfung aus Kochen und Service. Ein Praktikum in erstklassigen Betrieben ist eine gute Basis für eine erfolgreich abgelegte Prüfung.

Interessierte SchülerInnen haben die Möglichkeit, das Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren. Gegenwärtig werden Auslandspraktika von der EU im Rahmen des Leonardo da Vinci-Projektes/Erasmus+ finanziell unterstützt.
Unsere Schule hat Partnerbetriebe in Slowenien, Deutschland, Italien, Großbritannien und Luxemburg.

Richtlinien für das Pflichtpraktikum im Format PDF