EINFACH UND SCHNELL, wie an jeder berufsbildenden mittleren und höheren Schule.
Unser Vorteil: wir sind eine zweisprachige berufsbildende Schule in
Kärnten.
Anmeldungen sind ausschließlich im Februar im Sekretariat unserer Schule möglich.
Die Anmeldung hat persönlich (nicht im Postweg) durch den Schüler oder Erziehungsberechtigen zu erfolgen. Die Anmeldung kann nur an einer Schule erfolgen (primär angestrebte Schule).
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
- Aufnahmeprüfung aus Deutsch für Schüler aus dem Ausland
- In Ausnahmefällen Aufnahmeprüfung aus Slowenisch
- Anmeldebogen mit den erforderlichen Dokumenten
Was man noch wissen sollte…
- Die Aufnahmeprüfungen dienen der Feststellung der sprachlichen Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache.
- Die Aufnahmsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung: Empfohlen wird ein Gespräch mit den dafür zuständigen Lehrkräften.
- Für den Fall, dass nicht alle Bewerber aufgenommen werden können, erfolgt eine Reihung auf Basis der Noten der Schulnachricht
- Wichtige Termine: Tag der offenen Tür (Januar), Anmeldung (Februar), Aufnahmeprüfungen (Juli bzw. September), Beginn des Schuljahres (zweiter Montag im September).
Termin für die Aufnahmeprüfungen: Mittwoch der letzten bzw. ersten Schulwoche.
Für die Anmeldung brauchst du:
- Andmeldeformular (PDF)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Schulnachricht
Schulgeld
Die HLW St. Peter ist eine Privatschule. Jeder Schüler hat monatlich Schulgeld zu entrichten, wobei es sich um folgende Beträge handelt:
für den Besuch der fünfjährigen HLW: € 75,-
für die einjährige Wirtschaftsfachschule: € 55,-
Das Schulgeld kann monatlich auf das Konto der Verwaltung überwiesen werden, empfohlen wird ein Dauerauftrag. Die Zahlung kann natürlich auch in bar in der Schulverwaltung erfolgen.
Für die gastronomischen Gegenstände (Kochen und Service) benötigen die Schüler Uniformen, die von der Schule bestellt werden. Außerdem fallen zusätzliche Kosten für Unterrichtszwecke an. Es sind auch Beiträge für Exkursionen, Sprachwochen etc. zu entrichten. Um finanzielle Unterstützung kann beim Elternverein sowie beim Landesschulrat angesucht werden.
- Elternverein
- Bildungsdirektion, Schülerbeihilfe.